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Macht der Arbeitgeber gegen einen Unfallverursacher aus übergangenem Recht des verunfallten Arbeitnehmers gemäß § 6 Abs. 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes Schadensersatz für geleistete Entgeltfortzahlung geltend, muss er neben dem Bestehen der Arbeitsunfähigkeit zudem nachweisen, dass der Arbeitnehmer eine zur Arbeitsunfähigkeit führende Verletzung erlitten hat. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein
Das Amtsgericht Homburg gab der Schadensersatzklage statt. Die Beweisaufnahme habe seiner Ansicht nach gezeigt, dass die
Das Landgericht Saarbrücken entschied zu Gunsten des Unfallverursachers und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Zwar werde teilweise vertreten, dass es genüge, wenn der
Dies entspreche auch dem Sinn und Zweck der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, so das Landgericht. Diese begründe nur die Vermutung, dass der
Das Landgericht wies den Fall zur Neuverhandlung an das Amtsgericht zurück.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.07.2018
Quelle: Landgericht Saarbrücken, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 26194
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