kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Wird jemand ohne seine Einwilligung dabei fotografiert, wie er in der Öffentlichkeit unbekleidet ein Sonnenbad nimmt, und wird das Foto veröffentlicht, so steht der fotografierten Person ein Schadensersatzanspruch zu. Denn eine Veröffentlichung setzt das Einverständnis des Fotografierten voraus. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Eine
Das Oberlandesgericht München entschied zu Gunsten des Fotografierten. Diesem habe ein Anspruch auf Schadensersatz zugestanden (§ 823 Abs. 2 BGB, § 22 KUG), da die
Ein stillschweigendes
Darüber hinaus sei die
Aus Sicht der Richter habe der Kläger auch nicht an "ähnlichen Vorgängen", wie Versammlungen oder Aufzügen teilgenommen. Daher sei die
Von dem Erfordernis dürfe nach Auffassung des Gerichts auch nicht abgesehen werden. Denn sonst würde sich jeglicher in der
Das Urteil ist aus dem Jahr 1987 und erscheint im Rahmen der Reihe "Sommer-Urteile"
1. Wird ein ohne die Einwilligung einer Person aufgenommenes Foto in einer Zeitung veröffentlicht, so ist das Recht am eigenen Bild verletzt. Der Verletzer macht sich schadenersatzpflichtig.
2. Sonnt sich die Person unbekleidet in einem öffentlichen Park, so kann daraus nicht gefolgert werden, dass sie damit ihr Einverständnis fotografiert zu werden gegeben hat. Schon gar nicht, dass sie mit einer Verbreitung des Bildes einverstanden ist (rao).
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.07.2013
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (zt/NJW 1988, 915/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Muenchen_21-U-297987_Veroeffentlichung-eines-Bildes-von-Nackten-in-der-Oeffentlichkeit-Abgebildete-haben-Anspruch-auf-Schadensersatz~N16197
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 16197
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.