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Erscheint ein Rechtanwalt vor Gericht mit einem weißen T-Shirt unter seiner Robe, so darf dieser als Verteidiger eines Angeklagten zurückgewiesen werden. Die Berufstracht eines Rechtsanwalts umfasst neben einer schwarzen Robe auch das Tragen einer Krawatte und eines Hemdes. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall erschien ein
Das Oberlandesgericht München entschied gegen den
Zwar fehle es in Bayern an einer gesetzlichen Verpflichtung. Sie habe sich aber nach Ansicht des Oberlandesgerichts aus einem seit mehr als 100 Jahren entwickelten bundeseinheitlichen
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts habe es keinem Zweifel daran bestanden, dass das Tragen von Hemd und Krawatte vor Gericht weiterhin einem breiten Konsens unterliege. Eine differenzierte Entwicklung habe sich lediglich in der Farbe der Hemden und Krawatten ergeben. Danach seien inzwischen auch farbige Hemden und Krawatten in dezenter Ausführung angemessen. Demgegenüber bleibe das Auftreten vor Gericht mit einem weißen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.01.2013
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 12165
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