wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht München, Urteil vom 06.03.2007
18 U 3961/06 -

FAZ muss an Boris Becker wegen unerlaubter Werbekampagne Schadensersatz zahlen - OLG München bestätigt Verletzung des Rechts am eigenen Bild

Boris Becker obsiegt auch in 2. Instanz

Das Oberlandesgericht München hat im Berufungsverfahren entschieden, dass Boris Becker einen Zahlungsanspruch gegen die FAZ hat, weil diese ohne Genehmigung sein Bild zu Werbezwecken benutzt hat.

Von September 2001 bis März 2002 warb die FAZ mit der Abbildung eines Testexemplars – eines sogenannten Dummys – der damals noch in der Planung befindlichen „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Auf der Titelseite des Dummys sind zwei Fotografien erkennbar, wobei links der frühere Bundesaußenminister Fischer und rechts Boris Becker abgebildet ist. Neben dem Bild des Klägers befindet sich die Schlagzeile „Der strauchelnde Liebling“, darunter der Untertitel „Boris Beckers müh(e)same Versuche, nicht von (aus) der Erfolgsspur geworfen zu werden Seite 17“.

Bild und Text wurden von der Beklagten ohne Einwilligung Beckers veröffentlicht und vervielfältigt. Die Erstausgabe der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung erschien am 30.09.2001. Ein Artikel über Boris Becker, wie durch den Hinweis auf „Seite 17“ der abgebildeten Titelseite angekündigt, erschien zu keinem Zeitpunkt.

Das Landgericht München I hatte Becker deswegen gegen die FAZ einen Anspruch in Höhe von 1,2 Mio. EUR zugesprochen (siehe Landgericht München I, Urteil v. 22.02.2006 - 21 O 17267/03 -).

Die beklagte FAZ scheiterte nun mit ihrer Berufung zunächst, soweit sie den Rechtsgrund des geltend gemachten Anspruchs bestreitet. Das OLG hat insoweit durch sog. Grundurteil befunden, dass Boris Becker ein Anspruch dem Grunde nach zusteht.

Die Beklagte habe in rechtswidriger und schuldhafter Weise in das dem Kläger zustehende Recht am eigenen Bild eingegriffen, indem sie das Bildnis des Klägers in ihrer Werbekampagne genutzt habe. Sie habe damit zugleich auf seine Kosten einen vermögenswerten Vorteil erlangt. Insbesondere schließe der Adressat der Werbung aus dieser, anders als die Beklagte vorbringe, nicht, dass es sich bei dem abgebildeten Exemplar um einen Dummy handele.

Über die Höhe des Zahlungsanspruchs wird das Oberlandesgericht gesondert entscheiden, da die Sache noch nicht insgesamt entscheidungsreif ist. Die Höhe des Anspruchs bedürfe einer weiteren Beweiserhebung. Es sei davon auszugehen, dass der Kläger Schadensersatz bzw. Herausgabe einer Bereicherung gerichtet auf die Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr und nicht lediglich eine Geldentschädigung, wie die Beklagte meint, beanspruchen könne. Vorliegend werde der Werbewert, also das kommerzielle Interesse des Klägers an einer Vermarktung seiner Person ausgenutzt und nicht lediglich der ideelle Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts berührt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.03.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG München vom 06.03.2007

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Muenchen_18-U-396106_FAZ-muss-an-Boris-Becker-wegen-unerlaubter-Werbekampagne-Schadensersatz-zahlen-OLG-Muenchen-bestaetigt-Verletzung-des-Rechts-am-eigenen-Bild~N3895

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 3895 Dokument-Nr. 3895

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.