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Für eine nicht von Boris Becker genehmigte Werbekampagne muss der Zeitungsverlag der Frankfurter Allgemeinen Zeitung 1,2 Millionen EUR Schadensersatz an den Tennisstar zahlen. Dies hat das Landgericht München I entschieden.
Der Verlag hatte bei Einführung der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" ("FAS") mit dem Konterfei von Becker auf einer fiktiven Titelseite bundesweit geworben. Die Werbung erschien u.a. in Zeitungsanzeigen, auf Plakaten und auf Bussen. Boris Becker hatte für diese Werbekampagne keine Genehmigung erteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Becker durch die unfreiwillige Werbung in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt worden sei. Es sprach Becker 1,2 Millionen EUR Schadensersatz zu.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.02.2006
Quelle: ra-online, LG München I
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Dokument-Nr. 1951
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