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Ein Wendender muss die Sorgfaltsanforderungen aus § 9 Abs. 5 StVO beachten. Kommt er dem nicht nach und es geschieht ein Unfall, so kann dies zu einer Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu seinen Lasten führen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Nacht im September 2017 kam es an einer
Das Landgericht München II hielt aufgrund des Sachverhalts eine hälftige
Das Oberlandesgericht München ging von einer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.06.2020
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 28817
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