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Wird ein Patient nur unzureichend über die Risiken einer Handoperation aufgeklärt, so kann ihm ein Schmerzensgeld zu stehen, wenn er bei erfolgter ordnungsgemäßer Risikoaufklärung keine Einwilligung zur Operation erteilt hätte. Erleidet der Patient durch die Operation Gefühlsstörungen sowie Wundschmerzen, muss er vier Tage im Krankenhaus verbringen, verbleibt eine Narbe sowie ein verstärktes Schmerzgefühl und darf er über vier Wochen nach der Operation seine Hand nicht stark belasten, so rechtfertigt dies ein Schmerzensgeld von 1.500 EUR. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 1993 verletze sich ein 40-jähriger Mann bei einem Sturz in seinem Haus an der rechten
Das Landgericht München II wies die Schmerzensgeldklage ab. Der Kläger habe nämlich nicht nachweisen können, dass er unzureichend über die Risiken der
Das Oberlandesgericht München entschied zu Gunsten des Klägers und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Die Beweisaufnahme habe gezeigt, dass der Kläger vor der
Das Oberlandesgericht hielt ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.10.2016
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 23330
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