wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 10.11.2016
7 U 97/15 -

Anspruch des Bauherrn auf Kostenersatz für Mängelbeseitigung trotz noch nicht erfolgter Mängelbeseitigung

Verwendung des Betrags zur Mängelbeseitigung nicht Voraussetzung für Schadens­ersatz­anspruch

Ein Bauherr hat auch dann ein Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine Mängelbeseitigung, wenn er den Mangel noch gar nicht behoben hat. Für den Schadens­ersatz­anspruch ist es keine Voraussetzung, den Betrag auch zur Mängelbeseitigung zu verwenden. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2007 beauftragte das Land Nordrhein-Westfalen eine Baufirma mit der Errichtung eines Gefängniskrankenhauses. Nach Fertigstellung des Bauprojekts stellten sich jedoch Mängel betreffend der Fliesenarbeiten im Bereich der Nasszellen der Patientenräume und der Stationsküche heraus. Das Land klagte daher gegen die Baufirma im Jahr 2014 auf Zahlung von Schadensersatz zwecks Beseitigung der Mängel. Die Baufirma vertrat die Ansicht, dass ohne Schadensbeseitigung auch kein Schadensersatzanspruch bestehe. Das Landgericht Köln wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Landes.

Schadensersatzanspruch trotz fehlender Schadensbeseitigung

Das Oberlandesgericht Köln entschied zu Gunsten des Landes und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Der Anspruch auf Schadensersatz bestehe auch dann, wenn der Schaden noch nicht beseitigt wurde. Der Auftraggeber habe grundsätzlich einen Anspruch auf Ersatz der für die Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten, auch dann, wenn der Mangel noch gar nicht beseitigt wurde, dies aber noch möglich sei. Denn der Mangel selbst sei bereits der Schaden. Der Auftraggeber könne verlangen, dass dieser Schaden mit dem für die Mängelbeseitigung erforderlichen Geldbetrag abgegolten werde. Unerheblich sei, ob der Auftraggeber den zur Verfügung gestellten Betrag zur Mängelbeseitigung verwendet.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.04.2018
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Köln, Urteil vom 16.06.2015
    [Aktenzeichen: 16 O 231/14]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 2017, 217Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2017, Seite: 217
  • NJW-Spezial 2017, 76Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2017, Seite: 76
  • NZBau 2017, 157Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau), Jahrgang: 2017, Seite: 157

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Koeln_7-U-9715_Anspruch-des-Bauherrn-auf-Kostenersatz-fuer-Maengelbeseitigung-trotz-noch-nicht-erfolgter-Maengelbeseitigung.news25788.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 25788 Dokument-Nr. 25788

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.