wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 03.02.2016
6 U 39/15 -

Irreführender Bestellbutton für Amazon-Prime-Abo untersagt

Verbraucher müssen vor Kostenfallen im Internet geschützt werden

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass Amazon für "Prime"-Abos mit kostenlosem Probemonat keinen Bestellbutton mit der Aufschrift "Jetzt gratis testen - danach kostenpflichtig" verwenden darf. Der Bestellbutton weist nach Auffassung des Gerichts die Kunden nicht ausreichend auf die Zahlungs­verpflichtung hin und ist daher irreführend.

Im zugrunde liegenden Rechtstreit hatte Amazon unter anderem ein Abonnement für eine Premium-Mitgliedschaft inklusive Video-Streaming-Dienst angeboten ("Amazon Prime"). Nach einem Gratis-Probemonat ging das Abo in ein kostenpflichtiges Abonnement zum Preis von 7,99 Euro im Monat über, sofern der Kunde nicht vorher kündigte. Die Bestellung wurde durch Klick auf eine Schaltfläche (Button) mit der Aufschrift "Jetzt gratis testen - danach kostenpflichtig" ausgelöst.

Zahlungsverpflichtung muss eindeutig sein

Die Richter des Oberlandesgericht Köln schlossen sich in ihrer Entscheidung der Auffassung dem klagenden Bundesverband der Verbraucherzentralen an, dass der Bestellbutton nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Online-Händler müssen sich seit Juli 2014 vom Verbraucher ausdrücklich bestätigen lassen, dass die Bestellung mit einer Zahlungsverpflichtung verbunden ist. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, darf diese nur mit den Worten "zahlungspflichtig bestellen" oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Damit sollen Verbraucher vor Kostenfallen im Internet geschützt werden.

Bestellbutton irreführend

Der strittige Button von Amazon weise nicht eindeutig darauf hin, dass die Bestellung eine Zahlungspflicht auslöse, urteilte das Gericht. Die Aussage "Jetzt gratis testen - danach kostenpflichtig" sei sogar irreführend. Es bestehe die Gefahr, dass der Verbraucher glaubt, ausschließlich ein kostenloses Probeabo zu buchen und dass ihm ein solcher Gratistest nur "jetzt" möglich sei.

Amazon muss für Abo-Paket den Gesamtpreis nennen

Das Oberlandesgericht beanstandeten außerdem, dass Amazon vor der Bestellung keinen Gesamtpreis angegeben hatte, wenn sich der Kunde für ein Paket aus Prime-Abo und einem zusätzlichen Abo eines DVD-Verleihs entschied. Nur die Einzelpreise zu nennen, reiche bei Paketangeboten nicht aus.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.03.2016
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Koeln_6-U-3915_Irrefuehrender-Bestellbutton-fuer-Amazon-Prime-Abo-untersagt.news22296.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 22296 Dokument-Nr. 22296

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.