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Führt die Betätigung eines Buttons im Internet zu einer Kostenpflicht, so muss der Button mit einer entsprechenden Formulierung versehen sein. Weist er nicht auf die Entstehung einer Zahlungspflicht hin, liegt ein Verstoß gegen § 312 g Abs. 3 BGB vor. Ein Mitbewerber kann daher auf Unterlassung klagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Anbieter von Busreisen vertrieb über das
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten des klägerischen Mitbewerbers. Diesem habe ein Anspruch auf
Mit dem
Zwar erkannte das Landgericht an, dass der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.12.2013
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 17386
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