kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Der Deutschen Telekom ist es untersagt, eine Auftragsbestätigung an Kunden zu senden, die gar keinen Auftrag erteilt haben. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln. Das Gericht gab damit einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen unlautere Vertriebsmethoden der Telekom statt.
Im zugrunde liegenden Streitfall wurde ein Telekom-Kunde, der eigentlich Fragen zu seiner Rechnung in einem Telekom-Shop klären wollte, vor Ort zu seinen Vorlieben in den Bereichen Musik, Fußball und Film befragt. Etwa zwei Wochen später erhielt er überraschend Post von der Telekom: "Auftragsbestätigung zu Ihrem Auftrag". Angeblich hatte er das Unternehmen beauftragt, seinen Vertrag auf das teurere Tarifpaket "Entertainment Comfort" für 48,95 Euro im Monat umzustellen. Doch einen solchen
Die Richter des Oberlandesgerichts Köln sahen im Versand der Auftragsbestätigung eine unzumutbare Belästigung des Kunden. Dieser müsse das Schreiben nicht nur entgegennehmen und prüfen, sondern sich auch aktiv mit der Telekom in Verbindung setzen, um nicht die zusätzlichen Kosten des darin angegebenen Tarifs tragen zu müssen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.09.2012
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband, ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Koeln_6-U-19911_Telekom-darf-Auftragsbestaetigung-nicht-ohne-tatsaechlichen-Auftrag-an-Kunden-senden~N14111
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 14111
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.