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Die am 15. Juni 2011 abrufbare "Tagesschau App" ist unzulässig. Den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist es untersagt, die App in dieser Form zu verbreiten oder verbreiten zu lassen. Damit hat die Unterlassungsklage von elf führenden deutschen Verlagshäusern weitgehend Erfolg. Dies hat das Oberlandesgericht Köln nunmehr in seiner aktuellen Entscheidung bekanntgegeben.
Im hier zu entscheidenden Rechtsstreit war die Klage darauf gestützt, dass die "Tagesschau App" gegen eine Regelung im
Zunächst hatte das Oberlandesgericht Köln die Klage abgewiesen, weil der Rundfunkrat des federführenden NDR in einem Telemedienkonzept die "Tagesschau App" als nicht presseähnlich eingestuft und freigegeben hatte (Urteil vom 20.12.2013 - 6 U 188/12). Der Bundesgerichtshof hatte die Bindungswirkung der Entscheidung des Rundfunkrates verneint und dem Oberlandesgericht Köln sodann aufgegeben, selbst zu überprüfen, ob das Angebot der
Diese Überprüfung hat das Gericht nunmehr vorgenommen und die Pressähnlichkeit der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.10.2016
Quelle: Oberlandesgericht Köln/ ra-online
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Dokument-Nr. 23233
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