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Leidet eine Patientin unter gastrointestinale Blutungen muss der Hausarzt mit der nötigen Dringlichkeit auf eine Krankenhauseinweisung hinwirken. Er muss dabei unmissverständlich auf die sonst drohenden Folgen hinweisen. Kommt er dem nicht nach und erleidet die Patientin einen Zusammenbruch und einen hohen Blutverlust, so haftet der Hausarzt auf Schmerzensgeld. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine 85-jährige Frau litt im September 2009 unter starke Schmerzen in der Brust- und Magengegend. Zudem trat schwarzer Durchfall auf. Der
Das Landgericht Aachen gab der Klage statt. Dem
Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung der Klägerin zurück. Ihr habe lediglich ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro zugestanden. Soweit sie weitere Folgen des Behandlungsfehlers anführte, seien diese nach Angaben eines Sachverständigen nicht auf die verzögerte
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts sei es zutreffend, dem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.11.2016
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 23373
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