wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 03.08.2017
2 Wx 149/17, 2 Wx 169/17 -

Mit linker Hand eigenhändig verfasstes Testament aufgrund Erkrankung eines Rechtshänders ist wirksam

Zeuge bestätigt eigenhändiges Schreiben des Testaments durch Erblasser

Ist es einem Rechtshänder aufgrund einer Erkrankung nicht möglich, mit der rechten Hand zu schreiben, so kann er ein eigenhändiges Testament auch mit der linken Hand verfassen. Dieser Umstand sollte aber durch einen Zeugen bestätigt werden können. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund einer Krebserkrankung war es einem Rechtshänder nicht möglich, mit der rechten Hand zu schreiben. Er verfasste daher im Juni 2015 mit seiner linken Hand ein Testament. Dies wurde von einem anwesenden Zeugen durch einen Zusatz und seiner Unterschrift auf dem Testament bestätigt. Durch das Testament wurden die Nachbarn als Erben eingesetzt, die mit dem Rechtshänder befreundet waren und ihn in seinem Haushalt unterstützten. Nach dem Tod des Rechtshänders im August 2015 beantragten die Nachbarn aufgrund des Testaments die Erteilung eines Erbscheins. Damit waren aber die beiden Schwestern des Erblassers nicht einverstanden. Sie hielten das Testament für eine Fälschung und beantragten daher die Erteilung eines Erbscheins auf Basis der gesetzlichen Erbfolge. Das Amtsgericht Euskirchen wies dies zurück. Dagegen richtete die Beschwerde der Schwestern.

Mit linker Hand verfasstes Testament wirksam

Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Beschwerde der Schwestern zurück. Das mit linker Hand eigenhändig verfasste Testament des Erblassers sei wirksam. Der Zeuge habe bekundet, dass der Erblasser persönlich mit der schreibungewohnten linken Hand das Testament geschrieben und er dies mit seinem handschriftlichen Zusatz und seiner Unterschrift unter dem Testament bestätigt habe.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.12.2017
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Koeln_2-Wx-149172-Wx-16917_Mit-linker-Hand-eigenhaendig-verfasstes-Testament-aufgrund-Erkrankung-eines-Rechtshaenders-ist-wirksam~N25248

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 25248 Dokument-Nr. 25248

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.