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Ist es einem Rechtshänder aufgrund einer Erkrankung nicht möglich, mit der rechten Hand zu schreiben, so kann er ein eigenhändiges Testament auch mit der linken Hand verfassen. Dieser Umstand sollte aber durch einen Zeugen bestätigt werden können. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund einer Krebserkrankung war es einem
Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Beschwerde der Schwestern zurück. Das mit linker Hand eigenhändig verfasste Testament des Erblassers sei wirksam. Der Zeuge habe bekundet, dass der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.12.2017
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)
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