wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 14.11.1991
2 W 186/91 -

Schmerzensgeld von 40.000 DM für Erben aufgrund Schmerzen und Todesangst des Verstorbenen sowie Versterben nach halben Jahr im Koma

Berücksichtigung der Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes

Das Oberlandesgericht Köln hat den Erben eines Opfers einer Straftat ein Schmerzensgeld von 40.000 DM zuerkannt, weil das Opfer nach einem ersten Angriff zunächst Schmerzen sowie Todesangst erlitt und es aufgrund eines zweiten Angriffs schwer verletzt wurde, ins Koma fiel und schließlich nach einem halben Jahr verstarb.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die fünf Kinder und der Ehemann einer verstorbenen Frau klagten gegen einen Straftäter auf Zahlung von Schmerzensgeld, welches zunächst der Verstorbenen zu stand und nach ihrem Tod auf die Erben überging. Der Straftäter überfiel die Verstorbene und schlug sie dabei zunächst mit einer Colaflasche nieder. Gleich darauf nahm der Täter einen 10 kg schweren Feuerlöscher und schlug diesen auf den Kopf der schreienden und am Boden liegenden Frau. Diese wurde dabei so schwer verletzt, dass sie ins Koma fiel und nach einem halben Jahr verstarb.

Anspruch auf Schmerzensgeld als Genugtuungsfunktion

Das Oberlandesgericht Köln sprach den Klägern ein Schmerzensgeld von 40.000 DM zu. Es berücksichtigte dabei zunächst die Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes. Denn die Verstorbene sei nach dem ersten Angriff noch bei Bewusstsein gewesen und habe große Schmerzen und Todesangst erlitten. Zudem seien die Dauer des Komas und das besonders schwere Verschulden des Beklagten bei der hinterlistig und brutal ausgeführten Tat bei der Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen. Dem stehe nicht die Verurteilung zur lebenslangen Freiheitsstrafe entgegen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.06.2018
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (zt/NJW-RR 1992, 221/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Koeln_2-W-18691_Schmerzensgeld-von-40000-DM-fuer-Erben-aufgrund-Schmerzen-und-Todesangst-des-Verstorbenen-sowie-Versterben-nach-halben-Jahr-im-Koma~N26054

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 26054 Dokument-Nr. 26054

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.