wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 01.10.1999
19 U 34/99 -

Kein Anscheinsbeweis beim Auffahren auf einen Linksabbieger

Die Regeln des gegen den auffahrenden Verkehrsteilnehmer sprechenden Anscheinsbeweises greifen nicht ein, wenn der Vorausfahrende nach links in ein Grundstück abbiegen will und dabei seinen besonderen Sorgfaltspflichten nicht genügt. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Köln durch rechtskräftiges Urteil vom 01.10.1999 eine Haftungsverteilung von 50 : 50 nach einem entsprechenden Unfall vorgenommen, da in einer solchen Situation nicht von einem typischen Auffahrunfall gesprochen werden könne.

Regelmäßig ist bei einem Auffahrunfall von der Vermutung einer ganz überwiegenden Verursachung durch den auffahrenden Verkehrsteilnehmer auszugehen. Trifft jedoch einen Linksabbieger ein Verschulden, weil er sich nicht rechtzeitig nach links einordnet, vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen nicht genügend auf den nachfolgenden Verkehr achtet - sog. doppelte Rückschaupflicht - und sich beim Abbiegen in ein Grundstück zudem nicht so verhält, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist (§ 9 Abs. 1 und Abs. 5 Straßenverkehrsordnung), gilt diese Vermutung nach dem Urteil nicht.

Vielmehr bedarf es der Abwägung der Verursachungsbeiträge beider Verkehrsteilnehmer im einzelnen. Im entschiedenen Fall führte dies zu einer gleichwertigen Haftungsquote, da auch der auffahrende Fahrzeuglenker gegen die Straßenverkehrsordnung verstossen hatte. Denn dieser hatte in der durch das vorausfahrende Fahrzeug verursachten unklaren Verkehrslage entgegen § 5 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung zum Überholen angesetzt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.03.2005
Quelle: Pressemitteilung des OLG Köln vom 11.11.1999

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Koeln_19-U-3499_Kein-Anscheinsbeweis-beim-Auffahren-auf-einen-Linksabbieger.news1733.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 1733 Dokument-Nr. 1733

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.