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Überfährt ein Autofahrer bei Dunkelheit auf der Fahrbahn einer Autobahn liegende kaum erkennbare Fahrzeugteile und beschädigt dadurch sein Fahrzeug, so spricht nicht ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Autofahrer gegen das Sichtfahrgebot verstieß. Ihm steht daher der volle Schadenersatzanspruch zu. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2012 platzte auf einer
Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Dem Autofahrer habe ein Anspruch auf Schadenersatz zugestanden. Eine
Das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.11.2014
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)
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