wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 11.09.2012
12 UF 108/12 -

Vorläufige Teilnahme konfessionsloser Kinder am Religionsunterricht nicht zu beanstanden

Elternstreit über Teilnahme an Schulgottesdiensten und Religionsunterricht der Kinder

Das Oberlandesgericht Köln hat die vorläufige Teilnahme zweier konfessionsloser Kinder an Schulgottesdiensten und am Religionsunterricht bejaht. Nach Auffassung des Gerichts entspricht die Teilnahme dem Kindeswohl. Zudem ist eine einseitige und dauerhafte Beeinflussung der Kinder in religiösen Fragen auch im Hinblick auf die im ersten Schuljahr vermittelten Inhalte nicht zu befürchten.

Im zugrunde liegenden Fall war zwischen den Eltern zweier 6jähriger Kinder die Teilnahme am Religionsunterricht der 1. Klasse umstritten. Das Amtsgericht - Familiengericht - Monschau hatte dem Vater die Entscheidung über eine Teilnahme am Religionsunterricht und den Schulgottesdiensten übertragen. Der Vater befürwortet eine solche Teilnahme. Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Monschau richtet sich eine Beschwerde der Mutter, die außerdem im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes eine Aussetzung der Vollziehung des amtsgerichtlichen Beschlusses beantragt hat.

Vorläufige Teilnahme an Schulgottesdiensten und Religionsunterricht entspricht dem Kindeswohl

Das Oberlandesgericht Köln hat den Antrag im einstweiligen Rechtsschutz zurückgewiesen. Eine endgültige Entscheidung wurde hiermit noch nicht getroffen. Der zuständige Familiensenat hat jedoch die Auffassung vertreten, dass eine vorläufige Teilnahme der Kinder an Schulgottesdiensten und Religionsunterricht dem Kindeswohl entspricht.

Dauerhafte Beeinflussung der Kinder in religiösen Fragen nicht zu befürchten

Das Oberlandesgericht führte aus, dass es nicht zu besorgen sei, dass die - konfessionslosen - Kinder hierdurch bis zur abschließenden Klärung in der Hauptsache Schaden nehmen. Eine einseitige und dauerhafte Beeinflussung der Kinder in religiösen Fragen sei auch im Hinblick auf die im ersten Schuljahr vermittelten Inhalte nicht zu befürchten. Das Oberlandesgericht hat in seiner Entscheidung nachdrücklich an das Verantwortungsbewusstsein der Eltern appelliert: Diese müssten einer Verunsicherung ihrer Kinder entgegenwirken, ihre Erziehungskompetenz wahrnehmen, die Kinder zum Schulbesuch ermuntern und sie auf eine Teilnahme am Religionsunterricht einstellen. Nur auf diese Weise könne eine Reflexion der Kinder mit den im Unterricht vermittelten Inhalten erreicht werden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.09.2012
Quelle: Oberlandesgericht Köln/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Koeln_12-UF-10812_Vorlaeufige-Teilnahme-konfessionsloser-Kinder-am-Religionsunterricht-nicht-zu-beanstanden.news14138.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 14138 Dokument-Nr. 14138

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.