kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Ein Bauunternehmer darf sich grundsätzlich auf die statische Berechnung eines Architekten verlassen. Er ist nur dann zu einer Prüfung verpflichtet, wenn die Mängel "ins Auge springen". Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehepaar erteilte im Juni 2005 einem Maurermeister den Auftrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Tierarztpraxis auf dem Grundstück der Ehefrau. Nach Fertigstellung des Hauses stellte das Ehepaar Schäden am Haus fest, die aufgrund von Mängeln an der
Das Landgericht Köln wies die Schadensersatzklage ab. Der Beklagte habe die Prüfungspflicht bezüglich der fehlerhaften
Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung der Klägerin zurück. Der Beklagte hafte nicht für die durch den Mangel an der
Ein Bauunternehmer habe nach Auffassung des Oberlandesgerichts grundsätzlich nicht die Pflicht, die Erkenntnisse des Architekten oder Sonderfachmanns auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Er könne sich vielmehr auf die Erkenntnisse verlassen. Er habe nur offenkundige, im Rahmen seiner eigenen Sachkunde ohne weiteres "ins Auge springende" Mängel zu überprüfen. Dies gelte insbesondere bei einer ihm vorgegebenen, von einem Statiker als Sonderfachmann erstellten, statischen Berechnung. Die Klägerin habe nicht darlegen können, dass die statischen Fehlberechnungen dermaßen offensichtlich waren, dass der Beklagte sie habe erkennen müssen. Das Gericht verwies darauf, dass selbst der Prüfstatiker den Fehler übersehen habe. Dass der Beklagte die statische Berechnung selbst habe vornehmen können, ändere an der eingeschränkten
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.07.2017
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/tb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Koeln_11-U-11614_Bauunternehmer-nicht-zur-Pruefung-der-Statikberechnung-eines-Architekten-verpflichtet~N24504
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 24504
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.