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Eine verbotswidrige Nutzung eines elektronischen Geräts während des Autofahrens gemäß § 23 Abs. 1a Nr. 1 StVO liegt auch dann vor, wenn ein Mobiltelefon während des Telefonierens zwischen Ohr und Schulter eingeklemmt wird. Darin liegt ein "Halten" im Sinne der Vorschrift. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Amtsgericht Geilenkirchen eine Autofahrerin wegen verbotswidriger
Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Die Autofahrerin habe das
Zudem berge nach Auffassung des Oberlandesgerichts die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.02.2021
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 29837
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