wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 07.08.2015
1 RBs 250/15 -

Spurwechsel auf Kreuzung zum Umfahren einer roten Ampel kann Rotlichtverstoß darstellen

Fahrspurwechsel muss Umfahren der roten Ampel zum Zweck haben

Wechselt ein Autofahrer im Kreuzungsbereich von der durch Grünlicht freigegebenen Geradeausspur auf den durch Rotlicht gesperrten Fahrstreifen für Linksabbieger, so begründet dies dann einen Rotlichtverstoß, wenn der Fahrstreifenwechsel das Umfahren des Rotlichts zum Zweck hatte. Ist diese Absicht nicht gegeben, so liegt lediglich ein Verstoß gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Autofahrerin wurde wegen eines Rotlichtverstoßes von einem Amtsgericht zu einer Geldbuße in Höhe von 600 EUR verurteilt. Die Autofahrerin befand sich im April 2014 an einer Kreuzung auf der Geradeausspur. Als die Ampel für diese Spur auf Grünlicht wechselte fuhr die Autofahrerin los. Nach dem Überfahren der Haltlinie und somit auf der Kreuzung wechselte sie jedoch auf die durch Rotlicht gesperrte Linksabbiegerspur und stieß dabei mit einem Pkw zusammen. Die Autofahrerin legte gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Rechtsbeschwerde ein.

Aufhebung der amtsgerichtlichen Entscheidung aufgrund Verfahrensfehlers

Das Oberlandesgericht Köln entschied aufgrund eines Verfahrensfehlers zu Gunsten der Autofahrerin, hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf und wies den Fall zur Neuverhandlung zurück.

Rotlichtverstoß wegen absichtlichen Umfahrens einer roten Ampel durch Spurwechsel

Das Oberlandesgericht wies für die neue Verhandlung darauf hin, dass derjenige, der bei einer Fahrbahn mit mehreren durch Richtungspfeile gekennzeichneten Spuren mit jeweils eigener Lichtzeichenregelung auf der durch Grünlicht freigegebenen Geradeausspur in eine Kreuzung einfährt und nach Überfahren der Haltlinie auf den durch Rotlicht gesperrten Fahrstreifen für Linksabbieger wechselt, jedenfalls dann einen Rotlichtverstoß begehe, wenn er den Spurwechsel von vornherein zum Zweck des Umfahrens des Rotlichts beabsichtigt habe. Bestehe eine solche Absicht nicht, so liege lediglich eine Zuwiderhandlung gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung vor. Es komme aber nicht darauf an, ob der Entschluss zum Fahrstreifenwechsel vor oder erst nach Passieren der Haltelinie gefasst wurde.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.10.2016
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Koeln_1-RBs-25015_Spurwechsel-auf-Kreuzung-zum-Umfahren-einer-roten-Ampel-kann-Rotlichtverstoss-darstellen.news23340.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 23340 Dokument-Nr. 23340

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.