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Zeigt die Ampel grün so muss das Überfahren der Haltelinie und das Einfahren in den Kreuzungsbereich nahtlos ineinander übergehen. Muss der Verkehrsteilnehmer kurz nach dem Überfahren der Haltelinie verkehrsbedingt halten, so darf er bei Rot nicht weiterfahren, da anderenfalls ein Rotlichtverstoß vorliegt. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2021 hatte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten einen Autofahrer wegen eines fahrlässigen Rotlichtverstoßes zu einer Geldbuße von 250 € und einen Fahrverbot von einem Monat verurteilt. Der Autofahrer war zwar bei grün über die
Das Kammergericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Betroffene habe das Haltegebot vor der Kreuzung nach § 37 Abs. 2 Satz 7 StVO missachtet und einen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.03.2022
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 31526
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