wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 06.07.2011
9 U 255/11 -

Werbung mit Testurteil nur für tatsächlich getestete Produkte zulässig

Logo und Wertung der Stiftung Warentest darf nicht für ähnliche, jedoch nicht getestete Produkte gleichen Fabrikats verwendet werden

Wirbt ein Unternehmen mit dem Testurteil „GUT“ der Stiftung Warentest, muss klar erkennbar sein, welches der beworbenen Produkte getestet wurde. Es ist unzulässig, das Urteil für eine getestete Matratze der Größe 90 x 200 cm auf andere Größen des gleichen Fabrikats zu übertragen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die real SB-Warenhaus GmbH in einer Anzeige für Matratzen in drei verschiedenen Größen geworben. Groß im Bild: Das Logo der Stiftung Warentest mit dem Urteil „GUT“ und der Kennzeichnung als Testsieger. Was die Anzeige verschwieg: Getestet wurden nur Matratzen der Größe 90 x 200 cm, nicht aber die ebenfalls beworbenen Matratzen der Größen 100 x 200 cm und 140 x 200 cm. Damit verstieß das Unternehmen gegen die Bedingungen der Stiftung Warentest zur Werbung mit Testergebnissen. Danach darf ein Qualitätsurteil nicht auf nicht getestete Produkte übertragen werden.

real-Werbung irreführend

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen klagte hiergegen wegen Irreführung und bekam vor dem Oberlandesgericht Koblenz Recht. Die real-Werbung erwecke den Eindruck, es seien alle in der Anzeige genannten Matratzengrößen getestet worden. Deshalb ist sie irreführend, entschieden die Richter. Es handele sich nicht um einen Bagatellverstoß. Die Testergebnisse der Stiftung Warentest genössen bei Verbrauchern große Wertschätzung. Es sei deshalb wichtig, dass das Logo mit dem Testergebnis nur im Rahmen der Werbung für tatsächlich getestete Produkte verwendet werde.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.05.2012
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Koblenz_9-U-25511_Werbung-mit-Testurteil-nur-fuer-tatsaechlich-getestete-Produkte-zulaessig~N13452

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 13452 Dokument-Nr. 13452

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.