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Das OLG Koblenz hat entschieden, dass der Besitz kinder- oder jugendpornografischer Videos eine einstweilige Anordnung rechtfertigen kann, mit der Kontakt- und Näherungsverbote verhängt und der betreffende Elternteil der Wohnung verwiesen wird.
Beschwerdeführer war ein Vater zweier Kleinkinder. Er lebte mit der Kindesmutter und den beiden gemeinsamen Kindern in einer Wohnung. Bislang kümmerte er sich während der berufsbedingten Abwesenheit der Mutter um die Kinder.
Nach Bekanntwerden eines gegen ihn geführten Ermittlungsverfahrens wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften - hierunter unter anderem zwei Videos - wandte sich das Jugendamt wegen des Verdachts der
Nach Auffassung des OLG begründet der Besitz der beiden Videos das für den Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderliche dringende Bedürfnis, zur Abwendung einer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.07.2020
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29024
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