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Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 26.06.2010
5 U 186/10 -

OLG Koblenz: Arzt muss Patienten nicht an Vorsorgetermin erinnern

Fürsorge für Wahrnehmung von Behandlungsterminen kann nicht Arzt auferlegt werden

Ein Patient hat auch dann keinen Anspruch darauf, von seinem Arzt an ein Vorsorgeuntersuchung erinnert zu werden, wenn ein konkreter Verdacht auf eine Erkrankung besteht. Dies entschied das Oberlandsgericht Koblenz.

Im vorliegenden Rechtsstreit hatte die klagende Patientin gegen ihre Frauenärztin Schmerzengeld in Höhe von 150.000 Euro geltend gemacht. Sie hielt ihr vor, nach einem ersten Verdacht auf eine Krebserkrankung nicht hinreichend auf weitere Vorsorgeuntersuchungen gedrängt zu haben. Das Landgericht sah darin eine Pflichtverletzung und sprach der Klägerin ein Schmerzensgeld von 30.000,- € zu. Die Berufung der Ärztin hatte jedoch Erfolg.

Hinweis auf Notwendigkeit weiterer Untersuchungen seitens des Arztes ausreichend

Die Richter des Oberlandesgerichts Koblenz befanden, dass es genüge, wenn ein Arzt auf die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen hinweise. Einem Arzt die Fürsorge für die Wahrnehmung von Vorsorgeuntersuchungen aufzuerlegen, sei überzogen, so die Richter. Es sei dann Sache des Patienten, ob, wann und bei wem er die Untersuchungen vornehmen lasse. Eine Nachfrage des bisher behandelnden Arztes könnte einen Patienten sogar in Erklärungsnot bringen, wenn er sich beispielsweise für einen anderen Arzt entschieden habe. Letztlich obliege es in erster Linie dem Patienten auf der Grundlage der ihm erteilten Information zu entscheiden, weitere Vorsorgetermine wahrzunehmen, das mit der mangelnden Terminswahrnehmung verbundene Risiko zu tragen oder einen anderen Arzt aufzusuchen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.07.2010
Quelle: ra-online (pt)

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