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Ein Patient hat auch dann keinen Anspruch darauf, von seinem Arzt an ein Vorsorgeuntersuchung erinnert zu werden, wenn ein konkreter Verdacht auf eine Erkrankung besteht. Dies entschied das Oberlandsgericht Koblenz.
Im vorliegenden Rechtsstreit hatte die klagende Patientin gegen ihre Frauenärztin Schmerzengeld in Höhe von 150.000 Euro geltend gemacht. Sie hielt ihr vor, nach einem ersten Verdacht auf eine Krebserkrankung nicht hinreichend auf weitere Vorsorgeuntersuchungen gedrängt zu haben. Das Landgericht sah darin eine
Die Richter des Oberlandesgerichts Koblenz befanden, dass es genüge, wenn ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.07.2010
Quelle: ra-online (pt)
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