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Der Mieter ist verpflichtet im Streitfall die Erfüllung seiner Mietzahlungspflicht nachzuweisen. Dieser Pflicht kann er nicht dadurch nachkommen, dass er die Vorlage der Kontoauszüge des Vermieters verlangt. Eine solche Vorlagepflicht des Vermieters besteht nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der
Das Oberlandesgericht Koblenz entschied zu Gunsten der Vermieterin. Diese habe ein Anspruch auf die ausgebliebene Miete zugestanden. Der
Die Vermieterin sei zudem nicht verpflichtet gewesen, so das Oberlandesgericht weiter, die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.05.2014
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, ra-online (zt/ZMR 2014, 279/rb)
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Dokument-Nr. 18184
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