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Macht ein Vermieter unberechtigt Mietforderungen geltend und kann sich der Mieter dem nur durch die Wiederbeschaffung von Kontoauszügen erwehren, so hat der Vermieter die Kosten für die Wiederbeschaffung zu tragen. Er ist insofern schadensersatzpflichtig, weil er eine Nebenpflicht aus dem Mietvertrag verletzt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Pasewalk hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem im September 2012 das Mietverhältnis über eine Wohnung endete, machte die Vermieterin im Dezember 2013 gegen den ehemaligen Mieter noch Mietforderungen aus dem Jahr 2010 geltend. Der Mieter behauptete sämtliche Mieten gezahlt zu haben. Da der Fall vor Gericht kam, beschaffte sich der Mieter die inzwischen vernichteten
Das Amtsgericht Pasewalk entschied zu Gunsten des Mieters. Diesem habe gemäß § 280 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf
Für unerheblich hielt das Amtsgericht den Umstand, dass der Mieter die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.08.2016
Quelle: Amtsgericht Pasewalk, ra-online (zt/WuM 2016, 485/rb)
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Dokument-Nr. 23080
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