wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 23.11.2012
2 W 600/12 -

Verletzungen aufgrund Pferdetritts - Pferdetrainer hat keinen Anspruch auf Schadenersatz gegenüber Tierhalter

Pferdetrainer setzt sich bewusst dem Risiko der Verwirklichung der Tiergefahr aus

Übernimmt ein Pferdetrainer zu Ausbildungszwecken ein Pferd und kommt es infolge eines Tritts des Pferds zu einer Verletzung des Pferdetrainers, so haftet der Tierhalter nicht für den eingetretenen Schaden. Denn der Pferdetrainer setzt sich bewusst dem Risiko der Verwirklichung der Tiergefahr aus. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Eine Pferdetrainerin bildete im Rahmen ihres Betriebs Reiter und Pferde aus. Unter anderem sollte sie einen Grauschimmel ausbilden. Während des Ausladens wurde sie vom Pferd getreten und erlitt dadurch am rechten Kniegelenk eine Verletzung. Sie verlangte daher vom Eigentümer des Grauschimmels Schadenersatz. Dieser weigerte sich jedoch zu zahlen. Er meinte, die Trainerin habe durch die Vornahme des Ausladens des Pferds ohne Hilfe anderer bewusst die Realisierung der Tiergefahr in Kauf genommen.

Anspruch auf Schadenersatz wegen Tierhalterhaftung bestand nicht

Das Oberlandesgericht Koblenz entschied gegen die Pferdetrainerin. Ihr habe kein Anspruch auf Schadenersatz wegen einer Tierhalterhaftung (§ 833 BGB) zugestanden. Zwar habe sich durch den Tritt des Pferds eine typische Tiergefahr realisiert. Die Trainerin habe sich dem Risiko der Verwirklichung der Tiergefahr jedoch bewusst ausgesetzt. Zudem habe sie zum Zeitpunkt des Unfalls die alleinige Herrschaft über das Pferd gehabt. Der Eigentümer habe demgegenüber keine Möglichkeit gehabt auf sein Pferd einzuwirken.

Alleiniges Ausladen erhöhte Risiko der Verwirklichung der Tiergefahr

Zudem habe die Trainerin nach Auffassung des Gerichts durch das alleinige Ausladen des Pferdes das erhöhte Risiko der Verwirklichung der Tiergefahr bewusst in Kauf genommen. Diese Eigengefährdung habe die Tierhalterhaftung zurücktreten lassen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.04.2013
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, ra-online (zt/MDR 2013, 91/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MDR 2013, 91Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2013, Seite: 91

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Koblenz_2-W-60012_Verletzungen-aufgrund-Pferdetritts-Pferdetrainer-hat-keinen-Anspruch-auf-Schadenersatz-gegenueber-Tierhalter~N15659

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 15659 Dokument-Nr. 15659

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.