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Kommt es aufgrund von Rollsplit zu einem Unfall, so haftet dafür nicht der Verkehrssicherungspflichtige, wenn vor den Gefahren des Rollsplitts durch ein Verkehrsschild gewarnt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall erlitt ein Autofahrer auf einer Landstraße einen Unfall. Er führte dies auf den auf der Fahrbahn befindlichen
Das Oberlandesgericht Koblenz entschied gegen den Autofahrer. Diesem habe kein Anspruch auf Schadenersatz zugestanden. Zwar müsse das Land im Rahmen seiner
Das Land sei seiner
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.07.2014
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, ra-online (zt/OLG Report 1997, 79/rb)
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Dokument-Nr. 18429
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