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Der Eintritt der Berufsunfähigkeit mit Beendigung der Leistungspflicht einer Krankentagegeldversicherung setzt voraus, dass mit einer Erwerbsfähigkeit überhaupt nicht zu rechnen ist oder die Heilungschancen so schlecht sind, dass ungewiss ist, ob der Versicherte je wieder arbeiten kann. Die Prognose muss ex ante für den Zeitpunkt gestellt werden, zu dem der Versicherer das Ende der Leistungspflicht behauptet. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem ein Versicherungskunde einen Schlaganfall erlitten hatte und die
Nachdem erstinstanzlich das Landgericht entschieden hatte, dass die Reduzierung des Krankentagegeldes nicht zu bemängeln sei, wohl aber der von der Versicherungsgesellschaft gewünschte Eintritt der
Nach Meinung des Oberlandesgerichts hatte der Versicherer nicht nachgewiesen, dass die
Hinsichtlich der durch die Versicherung vorgenommenen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.09.2017
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
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Dokument-Nr. 24788
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