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Oberlandesgericht Koblenz, Urteil
10 U 1198/04 -

Oberlandesgericht Koblenz weist Klage gegen Versicherung wegen behaupteter Berufsunfähigkeit ab

Der Kläger hatte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Er hatte den Beruf des Schlossers erlernt und war als Monteur von Sonnenschutzanlagen tätig. Infolge einer Erkrankung konnte er diese Tätigkeit nicht mehr ausüben. Trotzdem wies das Oberlandesgericht Koblenz die Klage gegen die Versicherung ab, mit der der Kläger u.a. Zahlung einer monatlichen Rente verlangt hatte.

Die Richter folgten der Versicherung, die den Kläger darauf verwies, dass er eine sogenannte vergleichbare Tätigkeit ausüben könne. Als vergleichbar bezeichnete die Versicherung die Tätigkeit eines Fach- bzw. Verkaufsberaters für Betriebe, die Sonnenschutzanlagen herstellen oder verkaufen. Die Richter ließen den Einwand des Klägers nicht gelten, er besitze - da er eine rein handwerkliche und körperliche Tätigkeit ausgeübt habe - nicht die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen für die Tätigkeit eines Fach- bzw. Verkaufsberaters.

Als unerheblich bewerteten die Richter die Frage, ob der 56 Jahre alte Kläger tatsächlich einen Arbeitsplatz in dem vergleichbaren Beruf erhalten könne. Die Lage auf dem Arbeitsmarkt müsse unberücksichtigt bleiben, solange es die Tätigkeit, auf die der Versicherer verweise, auf dem Arbeitsmarkt überhaupt und nicht nur in unbedeutendem Umfang gebe.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.12.2005
Quelle: Pressemitteilung des OLG Koblenz vom 07.12.2005

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