kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Einem Hauseigentümer, dessen Gebäude massive Schäden erlitten hat, die zum großen Teil auf fehlerhaft ausgeführte Kanalbauarbeiten zurückzuführen sind, steht ein Anspruch auf Entschädigung gegen die Verbandsgemeinde und auf Schadensersatz gegen die ausführende Baufirma zu. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls begehrte als Eigentümer eines Hauses in Katzenelnbogen von der dortigen Verbandsgemeinde und einer hessischen Baufirma den Ersatz von Schäden, die ihm durch Mitte der 90er Jahre durchgeführte Kanalbauarbeiten entstanden sein sollen. Er war der Ansicht, die im Auftrag der Verbandsgemeinde durchgeführten Arbeiten hätten den Grundwasserspiegel derart gesenkt, dass sich sein Haus gesetzt habe und erhebliche Risse entstanden seien. Die Schäden seien darauf zurückzuführen, dass bei den Kanalarbeiten keine hinreichenden Trennschürzen bzw. Querriegel eingebaut worden seien, die das Absacken des Grundwassers hätten verhindern sollen. Die beklagte Baufirma und die beklagte Verbandsgemeinde hatten entgegen gehalten, die Kanalarbeiten hätten die Schäden am Haus des Klägers nicht verursacht. Vielmehr handele es sich um Altschäden, die auf eine unzureichende Gründung des Hauses zurückzuführen seien.
Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme hatte das Landgericht die Klage mit der Begründung abgewiesen, der Kläger habe nicht bewiesen, dass die Schäden ihre Ursache in den Kanalarbeiten hätten. Mit der Berufung hat der Kläger sein Klagebegehren im Wesentlichen weiterverfolgt.
Das Oberlandesgericht Koblenz führte aus, dass die erforderlichen Querriegel teilweise planwidrig unterlassen und teilweise unzureichend ausgeführt worden seien. Der Sachverständige habe die geplanten und angeblich fachlich ordnungsgemäß eingebauten Querriegel bei seinen Untersuchungen vor Ort – die auch die Öffnung einer Bundesstraße beinhalteten – nicht feststellen können.
Die fehlerhafte Ausführung der Arbeiten habe ein Absenken des Grundwassers bewirkt, wodurch sich das Haus des Klägers gesetzt habe. Daher müsse für einen großen Teil der am Haus des Klägers entstandenen Schäden sowohl die ausführende Baufirma einstehen, die dem Kläger zum Ersatz des Schadens verpflichtet sei. Außerdem müsse auch die Verbandsgemeinde den Kläger entschädigen. Denn die Einwirkung auf das Grundstück und das Eigentum des Klägers sei von dem benachbarten öffentlichen Straßengrundstück ausgegangen, an dem die damaligen Kanalbauarbeiten ausgeführt wurden.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.04.2011
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Koblenz_1-U-37906_Hauseigentuemer-erhaelt-Schadensersatz-fuer-Gebaeudeschaeden-durch-fehlerhaft-ausgefuehrte-Kanalbauarbeiten~N11467
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 11467
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.