wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Coburg, Urteil vom 14.02.2000
33 S 134/99 -

LG Coburg zur Haftung einer Gemeinde bei Schäden durch Rückstau von Kanalwasser in den Keller eines Privathauses

Hauseigentümer muss eigenständig Vorkehrungen gegen rückstauendes Wasser treffen

Hauseigentümer müssen gegen den Rückstau von Kanalwasser in den Hauskeller selbst Vorsorge treffen, da es sonst für sie zu erheblichen finanziellen Einbußen kommen kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor.

Eine Hauseigentümerin aus dem Coburger Landkreis war seit 1953 mit ihrem Haus an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen - mehr als 40 Jahre blieb der Keller trocken. Erst als die Gemeinde in den Jahren 1993 und 1994 bauliche Veränderungen am Abwasserkanalsystem vornahm, gab es 1994 und 1995 geringfügige Rückstauungen. Im Juli 1996 bildete sich nach starken Regenfällen ein massiver Rückstau und das Wasser wurde zurück in den Hausanschluss gedrückt. Der Keller stand unter Wasser. Der Schaden belief sich auf mehr als 9.000,- DM.

Hauseigentümerin verklagt Gemeinde auf Schadensersatz

Nachdem sie von Hausrats- und Gebäudeversicherung nur jeweils 1.000,- DM ersetzt bekommen hatte, wollte die Hausherrin den Rest von der Gemeinde. Als Begründung gab sie an, dass die Arbeiten am Kanalsystem die Überflutung verursacht hätten, was die Haftung der Betreiberin des Kanalnetzes auslöse. Nachdem die Gemeinde aber Zahlungen rundweg ablehnte, klagte sie vor dem Amtsgericht Coburg.

Eigentümerin hätte durch Maßnahmen zur Vermeidung von Rückstau vornehmen müssen

Das Amtsgericht gab jedoch der Gemeinde Recht. Die hatte nämlich in ihre Entwässerungssatzung aufgenommen, dass jeder Benutzer des Kanals - also Grundstückseigentümer - selbst Vorkehrungen gegen rückstauendes Wasser zu treffen habe. Spätestens die geringfügigen Stauungen 1994/95 habe die Klägerin zum Anlass nehmen müssen, entsprechende Maßnahmen zu treffen und beispielsweise ein Rückstauventil einbauen zu lassen.

Revision vor dem Landgericht bleibt erfolglos

Die hochwassergeschädigte Klägerin wollte diesen Richterspruch nicht akzeptieren und ging in Berufung zum Landgericht Coburg. Doch auch dort hatte sie keinen Erfolg. Die Begründung des Landgerichts: aufgrund der Entwässerungssatzung habe die Klägerin nicht in schutzwürdiger Weise darauf vertrauen können, vor Rückstauschäden bewahrt zu bleiben, die bei normalen, durch die üblichen Sicherungsvorkehrungen auszugleichenden Druckverhältnissen entstehen würden. Selbst wenn also die Gemeinde durch die Baumaßnahmen eine Pflichtverletzung begangen habe, führe dies nicht zu einem Schadensersatzanspruch der Klägerin.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.01.2010
Quelle: ra-online, LG Coburg

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Coburg_33-S-13499_LG-Coburg-zur-Haftung-einer-Gemeinde-bei-Schaeden-durch-Rueckstau-von-Kanalwasser-in-den-Keller-eines-Privathauses.news9058.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 9058 Dokument-Nr. 9058

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.