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Wenn auf einem markierten Parkplatz zwei Kleinwagen (z.B. Smart) Platz finden, muss jeder Fahrer hierfür ein Parkticket lösen. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.
Im Fall parkte ein Geschäftsmann seinen Kleinwagen in einer Parklücke hinter einem anderen Kleinwagen. In beiderseitigem Einvernehmen hatte nur der andere Fahrer einen Parkschein gelöst. Das Amtsgericht Trier verurteilte den Geschäftsmann zu 10,- EUR Bußgeld. Das wollte sich dieser nicht gefallen lassen und klagte vor dem Oberlandesgericht Koblenz.
Dieses bestätigte allerdings die Entscheidung des Amtsgerichts Trier. Anders als bei Parkuhren, wo nur einmal bezahlt werden könne, seien Gebühren am Parkscheinautomaten grundsätzlich je Auto zu entrichten. Jeder Parkschein müsse hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden, führte das Gericht aus.
Mit dieser Entscheidung ging ein monatelanger Rechtsstreit zu Ende, der mit einem Bußgeld der Stadt Trier in Höhe von 5,- EUR begonnen hatte.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.07.2007
Quelle: ra-online
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