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Die fehlende Einsatzberechtigung eines Fußballspielers muss vor Spielbeginn festgestellt werden. Eine Feststellung nach Spielende berechtigt zu keiner Neuwertung. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe.
In dem zugrunde liegenden Fall ist der klagende
Der
Das Landgericht hat die Urteile der Sportgerichte aufgehoben und den beklagten Fußballverband verurteilt, die sechs Spiele ihrem tatsächlichen Ergebnis entsprechend zu werten sowie die verhängte
Die dagegen gerichtete Berufung des beklagten Fußballverbandes zum Oberlandesgericht Karlsruhe - Außensenate in Freiburg - war überwiegend erfolglos.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit der heute verkündeten Entscheidung festgestellt, dass die Urteile des Bezirkssportgerichtes und des Verbandsgerichts des Beklagten unwirksam sind. Im Übrigen - bezogen auf den Antrag auf Aufhebung der sportgerichtlichen Entscheidungen und Verurteilung zu einer bestimmten Spielwertung - hat es die Klage abgewiesen.
Das Gericht hat ausgeführt, dass die beiden sportgerichtlichen Entscheidungen, die nicht die Einhaltung der Fußballregeln im engeren Sinn beträfen, sondern die verbandseigenen Bestimmungen, von den staatlichen Gerichten voll darauf zu überprüfen sind, ob sie eine Stütze im Gesetz oder in der Satzung hätten, ob das Verfahren der eigenen Verfahrensordnung des Verbandes und elementaren rechtsstaatlichen Grundsätzen entspreche und ob die der Bestrafung zugrundeliegenden Tatsachen fehlerfrei ermittelt worden seien. Bei sozial mächtigen Verbänden wie dem Beklagten seien die vereinsrechtlichen Regelwerke unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben auch auf ihre inhaltliche Angemessenheit zu prüfen. Dieser Kontrolle hielten die sportgerichtlichen Entscheidungen nicht stand. Das sportgerichtliche Verfahren sei allerdings nicht zu beanstanden, entgegen der Auffassung des Landgerichts sei der
Außerdem seien
Allerdings komme eine Aufhebung der sportgerichtlichen Entscheidungen nicht in Betracht, dazu seien die staatlichen Gerichte nicht berufen, der beklagte Verband könne auch nicht zu einer bestimmten Spielwertung verurteilt werden, denn die Wertung der
Ein
a) Mitwirkung eines nicht spiel- oder einsatzberechtigten Spielers bei der gegnerischen Mannschaft. [...]
In den Fällen der Ziffer 2a steht das Recht des Einspruchs auch der spielleitenden Stelle nach Rücksprache mit dem zuständigen Staffelleiter innerhalb der Verjährungsfrist zu.
Spielt ein Spieler ohne Spiel- oder
Vor jedem Pflicht- oder Freundschaftsspiel sind dem Schiedsrichter [...] von beiden Vereinen die Spielerpässe unaufgefordert vorzulegen. [...] Spieler [...] deren Spielerpass [...] keine Unterschrift enthält [...] sind nicht einsatzberechtigt.
Ein Spiel wird dem Verein als verloren und dem Gegner als gewonnen angerechnet, wenn er:
a) einen Spieler ohne Spiel- oder
Der Einsatz eines nicht spiel- oder einsatzberechtigten Spielers wird mit einer
Außerdem ist bei Pflichtspielen dem Gegner das Spiel als gewonnen und dem Verein, der den nicht spielberechtigten oder nicht einsatzberechtigten oder gesperrten Spieler eingesetzt hat als verloren zu werten. [...]
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.11.2012
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe/ra-online
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Dokument-Nr. 14573
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