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Privathaftpflichtversicherer eines Fußballspielers muss bei grobem Foul mit Verletzungsvorsatz nicht zahlen. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls, ein Amateurfußballspieler, verlangt von seinem Privathaftpflichtversicherer Freistellung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen eines bei einem
Der Kläger habe keinen
Den
Es gehe hier nicht um einen gezielten Schlag oder eine ähnliche Tätlichkeit, die sich schon nach ihrem äußeren Bild auf eine Körperverletzung richte, sondern um eine „Grätsche“, die im
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.10.2012
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe/ra-online
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Dokument-Nr. 14299
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