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Kann eine verunfallte Person über zwei Jahre lang nur eingeschränkt seinen Alltag meistern und ist sie in ihrer Freizeitgestaltung eingeschränkt, berechtigt dies aufgrund der erheblichen Schmerzen ein Schmerzensgeld von 7.500 €. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund eines
Das Landgericht Freiburg sprach dem
Das Oberlandesgericht Karlsruhe gab dem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.10.2013
Quelle: Oberlandesgericht Karslruhe, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 17067
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