wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.12.2012
9 U 38/11 -

Schulterverletzung aufgrund Verkehrsunfall: Zweijährige Beeinträchtigungen des Alltags und der Freizeit aufgrund Verletzung begründet Schmerzensgeld von 7.500 €

Zudem erhebliche Schmerzen ohne Einnahmen von Schmerzmitteln

Kann eine verunfallte Person über zwei Jahre lang nur eingeschränkt seinen Alltag meistern und ist sie in ihrer Freizeitgestaltung eingeschränkt, berechtigt dies aufgrund der erheblichen Schmerzen ein Schmerzensgeld von 7.500 €. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund eines Verkehrsunfall mit einem Auto im September 2007 erlitt ein Radfahrer eine Schulterverletzung. Bis zu einer Operation zwei Jahre nach dem Unfall hatte er mit den erheblichen Folgen des Unfalls zu kämpfen. Nachdem die Unfallverursacherin ein Schmerzensgeld von 3.000 € zahlte, erhob der Geschädigte Klage auf Zahlung von weiteren Schmerzensgeld.

Landgericht sprach weiteres Schmerzensgeld von 2.000 € zu

Das Landgericht Freiburg sprach dem Radfahrer nach Einholung eines Sachverständigengutachtens ein weiteres Schmerzensgeld von 2.000 € zu. Diesen Betrag hielt er jedoch für zu niedrig und legte daher Berufung ein.

Anspruch auf höheres Schmerzensgeld bestand

Das Oberlandesgericht Karlsruhe gab dem Radfahrer recht. Es hielt ein weiteres Schmerzensgeld von 4.500 € angesichts der Verletzungsfolgen für angemessen. Dem Radfahrer standen daher unter Anrechnung der bereits gezahlten 3.000 € insgesamt ein Schmerzensgeld von 7.500 € zu. Dabei berücksichtigte das Gericht, dass der Radfahrer zwar nur für wenige Tage arbeitsunfähig war, er jedoch über einen Zeitraum von zwei Jahren an den Folgen des Unfalls erheblich litt. So sei seine Lebensgestaltung im Alltag, insbesondere das Autofahren, beeinträchtigt gewesen. Ebenso habe er seiner persönlich wichtigen Freizeitbeschäftigung, wie Klettern und Schwimmen nicht nachgehen können. Nicht unerheblich seien auch seine Schmerzen gewesen, die er während der zwei Jahre nur durch tägliche Schmerzmittel und regelmäßige Cortison-Spritzen ertragen konnte.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.10.2013
Quelle: Oberlandesgericht Karslruhe, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Freiburg, Urteil vom 10.02.2011
    [Aktenzeichen: 1 O 283/09]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NZV 2013, 502Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV), Jahrgang: 2013, Seite: 502

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Karlsruhe_9-U-3811_Schulterverletzung-aufgrund-Verkehrsunfall-Zweijaehrige-Beeintraechtigungen-des-Alltags-und-der-Freizeit-aufgrund-Verletzung-begruendet-Schmerzensgeld-von~N17067

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 17067 Dokument-Nr. 17067

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.