wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 24.02.2015
8 U 117/12 -

Pauschal­preis­über­höhung von rund 7,5 % im Verhältnis zur Gesamtauftragssumme begründet keine Sittenwidrigkeit wegen Überteuerung

Bundesgerichtshof fordert absolute Überschreitung von 39 bzw. 22 %

Ist ein Pauschalpreis für eine Teilleistung im Rahmen eines Detail­pauschal­preis­vertrags im Verhältnis zur Gesamtauftragssumme um rund 7,5 % überhöht, liegt keine sittenwidrige Überteuerung vor. Vielmehr verlangt der Bundesgerichtshof eine absolute Überschreitung von 39 bzw. 22 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall sollte eine Baufirma mehrere Renovierungsarbeiten an einem Haus durchführen. Die Parteien schlossen dazu einen Detailpauschalpreisvertrag ab. Dieser sah für die Lieferung und Montage der Haustür einschließlich Sprechanlage und Demontage der bestehenden Haustüranlage ein Pauschalpreis von fast 19.000 Euro brutto vor. Die Summe des Gesamtauftrages betrug ca. 133.140 Euro brutto. Die Hauseigentümerin behauptete nunmehr jedoch, dass die Haustür im Falle einer Direktbestellung bei der Haustürfirma einschließlich des Einbaus nur 9.000 Euro brutto gekostet hätte. Ihrer Meinung nach habe daher eine sittenwidrige Überteuerung vorgelegen. Sie weigerte sich daher einen Teil der Vergütung zu bezahlen. Die Baufirma akzeptierte dies nicht und erhob Klage auf Zahlung. Das Landgericht Baden-Baden verneinte das Vorliegen einer sittenwidrigen Überteuerung und gab der Zahlungsklage daher statt. Nachfolgend musste sich das Oberlandesgericht Karlsruhe mit dem Fall beschäftigen.

Keine sittenwidrige Überhöhung des Pauschalpreises

Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Der Baufirma habe der Anspruch auf die restliche Vergütung zugestanden. Denn eine sittenwidrige Überhöhung des Pauschalpreises habe nicht vorgelegen. Als Begründung verwies das Oberlandesgericht auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach ein auffälliges wucherähnliches Missverhältnis zwischen Vergütung und Bauleistung nur dann vorliege, wenn der überteuerte Preisanteil sowohl absolut gesehen als auch im Vergleich zur Gesamtauftragssumme in einer Weise erheblich ist, dass dies von der Rechtsordnung nicht mehr hingenommen werden muss. Dies solle bei einer absoluten Überschreitung, die 39 bzw. 22 % der Gesamtauftragssumme ausmacht, der Fall sein (Bundesgerichtshof Urt. v. 07.03.2013 - VII ZR 68/10 -).

Vorliegen einer Pauschalpreisüberhöhung von rund 7,5 % im Verhältnis zur Gesamtauftragssumme

Die vom Bundesgerichtshof geforderte Überschreitung habe hier nicht vorgelegen, so das Oberlandesgericht. Ausgehend von der Richtigkeit der Angaben der Hauseigentümerin habe hier eine absolute Preisüberschreitung von fast 10.000 Euro brutto vorgelegen. Im Verhältnis zur Gesamtauftragssumme seien dies lediglich rund 7,5 % gewesen. Von einer Sittenwidrigkeit sei daher nicht auszugehen gewesen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.06.2015
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Baden-Baden, Urteil vom 14.06.2012
    [Aktenzeichen: 3 O 67/10]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MDR 2015, 497Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2015, Seite: 497

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Karlsruhe_8-U-11712_Pauschalpreisueberhoehung-von-rund-75-Prozent-im-Verhaeltnis-zur-Gesamtauftragssumme-begruendet-keine-Sittenwidrigkeit-wegen-Ueberteuerung~N21160

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 21160 Dokument-Nr. 21160

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.