wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 18.09.2019
7 U 24/19 -

OLG zur Haftung bei Hundebiss nach Rauferei

Halter müssen sich Tiergefahr des eigenen Hundes zurechnen lassen und haften jeweils zur Hälfte

Das Oberlandesgericht hat der Halterin eines Hundes, die bei einem Rauferei zwischen ihrem Hund und einem anderen Hund in die Hand gebissen wurde und in der Folge eine Lungenembolie und einen Schlaganfall erlitt, ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro zugesprochen. Das Gericht verwies darauf, die Verletzung zwar durch den Hund des anderen Besitzers (mit-) verursacht worden war, die Verletzte sich aber dennoch die Tiergefahr ihres eigenen Hundes anrechnen lassen muss.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls führte im Juni 2016 ihren Hund, einen Retriever, im Bereich des Rheindamms in Mannheim aus. Der Hund war nicht angeleint. In der Nähe des Rheindamms begegnete sie dem Beklagten, der seinen - ebenfalls nicht angeleinten - Schäferhund ausführte. Obwohl beide Parteien versuchten, ihre Hunde festzuhalten, kam es zum Kampf zwischen den Hunden. Die Klägerin wurde in die Hand gebissen und zog sich eine offene Mittelhandfraktur zu. Nach der Operation dieser Verletzung erlitt die Klägerin am selben Tage eine Lungenembolie und einen Schlaganfall mit schweren Folgen. Die Klägerin behauptete, sie habe ihren Hund am Halsband festgehalten. Der Hund des Beklagten sei auf sie zugelaufen und habe sie in die Hand gebissen. Der Beklagte wiederum behauptete, die Klägerin habe versucht, die raufenden Hunde mit bloßen Händen zu trennen, dadurch sei es zu der Verletzung gekommen.

LG bejaht volle Haftung des Beklagten

Das Landgericht Mannheim verurteilte den Beklagten zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 50.000 Euro und stellte seine volle Haftung fest, da er seinen Hund nicht unter Kontrolle gehabt habe und ihm die Aggressivität des Hundes bekannt gewesen sei. Eine Lungenembolie und ein Schlaganfall sind zwar keine typischen Folgen eines Hundebisses, waren aber hier nach den Feststellungen eines Sachverständigen durch den Biss verursacht.

OLG: Klägerin muss sich Tiergefahr ihres eigenen Hundes anrechnen lassen

Auf die Berufung des Beklagten entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe, dass der beklagte Hundehalter nur zur Hälfte für die Folgen des Hundebisses haftet und ein Schmerzensgeld lediglich in Höhe von 25.000 Euro zu zahlen habe. Zwar sei die Verletzung der Klägerin durch den Hund des Beklagten (mit-) verursacht worden. Dies habe zur Folge, dass der Beklagte gemäß § 833 BGB für den Schaden der Klägerin hafte. Dabei komme es nicht darauf an, welcher der beiden Hunde die Klägerin gebissen habe. Die Klägerin müsse sich jedoch die Tiergefahr ihres eigenen Hundes anrechnen lassen. Beide Hunde hätten die Rauferei, die letztlich zu der Verletzung der Klägerin führte, verursacht, so dass sowohl die Tiergefahr des Hundes des Beklagten als auch die Tiergefahr des Hundes der Klägerin zu berücksichtigen gewesen sei. Der konkrete Ablauf, wie es zu der Verletzung kam, sei nicht mehr aufzuklären. Weder ein Verschulden des Beklagten, etwa deshalb, weil ihm bekannt war, dass der Hund aggressiv ist, noch ein Verschulden der Klägerin, etwa durch Eingreifen in die Hunderauferei, habe vom Oberlandesgericht festgestellt werden können.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.09.2019
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe/ra-online (pm/kg)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Karlsruhe_7-U-2419_OLG-zur-Haftung-bei-Hundebiss-nach-Rauferei~N27902

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 27902 Dokument-Nr. 27902

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.