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Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein Pflegeheim keine Pflicht zur lückenlosen Beaufsichtigung von Demenzkranken hat, wenn bei den Patienten keine Anhaltspunkte für ein Sturzrisiko bestehen.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist die
Das Landgericht Karlsruhe wies die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe wies nach Einholung eines pflegefachlichen Sachverständigengutachtens die Berufung der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.09.2019
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 27897
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