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Bleibt ein Angeklagter bei Eintritt des Richters nach einer vorangegangenen Sitzungspause sitzen, stellt dies kein ungebührliches Verhalten im Sinne von § 178 Abs. 1 GVG dar. Die Verhängung eines Ordnungsgelds ist daher unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2014 fand gegen einen
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied zu Gunsten des
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts liege auch dann kein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.02.2015
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 20549
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