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Weigert sich ein Angeklagter in einem Strafprozess, sich vor der Urteilsverkündung zu erheben, kann das Gericht gegen ihn wegen Ungebühr ein Ordnungsgeld von bis zu 1.000 € oder Ordnungshaft bis zu einer Woche festsetzen. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall wurde gegen den Angeklagten eine
Das Oberlandesgericht Celle entschied gegen den Beschwerdeführer. Die Anordnung der
Das Oberlandesgericht führte weiter aus, dass zu Recht eine
Nach § 178 Abs. 1 GVG kann im Falle der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.09.2012
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 14171
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