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Der für Kraftfahrer geltende Grenzwert zur absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,1 Promille ist nicht ohne Weiteres auf Pedelec-Fahrer übertragbar. Für die Beurteilung der absoluten Fahruntüchtigkeit kommt es nicht darauf an, ob Pedelecs als Kraftfahrzeuge einzustufen sind. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Abend im Mai 2018 stieß ein
Das Oberlandesgericht Karlsruhe führte zum Fall zunächst aus, dass es für die Beurteilung der absoluten Fahruntüchtigkeit von Pedelec-Fahrern nicht darauf ankomme, ob Pedelecs als Kraftfahrzeuge einzustufen seien. Pedelecs stehen zwischen Fahrrädern und Mofas. Angesichts dessen verbiete es sich, den für Kraftfahrer geltenden
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.07.2020
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 29000
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