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Erleidet jemand nach dem Besuch eines Rockkonzerts einen Gehörsturz, so steht dieser Person nur dann ein Schmerzensgeld zu, wenn sie nachweist, dass der Gehörsturz auf die Lautstärke des Konzerts beruhte. Da ein Gehörsturz auch noch andere Ursachen haben kann, kommt ihr insofern auch kein Anscheinsbeweis zugute. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1997 erlitt eine Frau nach dem Besuch eines Rockkonzerts einen
Das Oberlandesgericht Karlsruhe verneinte ebenfalls einen Anspruch auf
Zunächst sei es nach Einschätzung des Oberlandesgerichts nicht auf die Bestimmungen der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift Lärm angekommen, da sie auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar gewesen sei. Auch sei eine Verletzung der Bestimmungen der DIN 15905, Teil 5 "Tontechnik in Theatern und Mehrzweckhallen", nicht festzustellen gewesen. Denn die Klägerin habe nicht beweisen können, dass die in dieser Norm festgelegten Grenzwerte während des Rockkonzerts überschritten wurden.
Der Klägerin sei zudem kein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.02.2014
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 17749
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