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Verbraucher, die im Versandhandel bestellte Ware zurücksenden und so ihr gesetzliches Widerrufsrecht wahrnehmen, müssen die Versandkostenpauschale nicht bezahlen. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in einer Musterklage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Heinrich Heine GmbH entschieden.
Die Heinrich Heine GmbH hatte - wie andere Versender auch - von ihren Kunden eine Versandkostenpauschale (4,95 Euro, inzwischen 5,95 Euro) verlangt. Im Fall des Widerrufes jedoch hatte sie diese nicht erstattet bzw. auf deren Zahlung bestanden.
Die Verbraucherzentrale NRW sah hier drin ein unzulässiges Geschäftsgebaren; denn nach der europäischen Fernabsatzrichtlinie dürften Verbrauchern beim
Auch die Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigten jetzt die Auffassung der Verbraucherzentrale NRW, dass Verbraucher beim
Das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe gilt nur bei komplettem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.10.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW vom 17.09.2007
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Dokument-Nr. 4930
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