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Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass Käufer von Fahrzeugen, die mit dem von der Volkswagen AG hergestellten Motor EA 189 EU 5 ausgestattet sind, Anspruch auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung haben. Ein Anspruch auf Verzinsung des Kaufpreises ab Zahlung besteht jedoch nicht.
Im Verfahren 13 U 37/19 verlangt die Klägerin wegen vorsätzlicher
Das Oberlandesgericht Karlsruhe wies die Berufung der Beklagten im Wesentlichen und die Berufung der Klägerseite, die den Abzug einer Nutzungsentschädigung angreift, zurück. Die Volkswagen AG hafte wegen vorsätzlicher
Nicht begründet sind Ansprüche darauf, den
In drei weiteren Fällen verurteilte das Oberlandesgericht dementsprechend die Beklagte ebenfalls zur Zahlung von
In einem weiteren Verfahren, 13 U 12/19, hat der Kläger die Feststellung der Schadensersatzpflicht der Volkswagen AG wegen vorsätzlicher
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.11.2019
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe/ra-online (pm/kg)
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