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Die Werbung einer Tanzschule, die beim Besuch ihres Tanzunterrichts einen Lernerfolg garantiert, kann unzulässig sein. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Essen abgeändert.
In dem zugrunde liegenden Fall haben die Parteien, die jeweils eine
Das Oberlandesgericht Hamm hat dem Kläger Recht gegeben. Der Beklagte habe die betreffende
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.03.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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