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Ein Kreditinstitut darf vom Erben eines verstorbenen Kunden nicht verlangen, dass er seine Erbberechtigung mit einem Erbschein nachweist. Der Erbe muss die Möglichkeit haben, den Nachweis auch durch andere geeignete Dokumente zu erbringen. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Sparkasse auf einen
Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass die Sparkasse nach ihren Geschäftsbedingungen berechtigt war, den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.10.2012
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
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Dokument-Nr. 14478
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