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Wer trotz eines herannahenden Fahrzeugs mit seinem Fahrzeug aus einer Grundstücksausfahrt auf die Fahrbahn einbiegt, um unmittelbar danach links abzubiegen, vollzieht ein besonders gefährliches Fahrmanöver. Auch nach Beendigung der Grundstücksauffahrt kann er für einen Zusammenstoß mit dem herannahenden und zum Überholen ansetzenden Fahrzeug allein verantwortlich sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ende März 2012 bog die Beklagte aus Arnsberg mit ihrem Pkw Renault aus einer
Das Oberlandesgericht Hamm hat eine alleinige Haftung der Beklagten für den
Die Beklagte habe die beim Einfahren aus einer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.05.2014
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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