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Eltern kann im Wege der einstweiligen Anordnung das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Recht zur Gesundheitsfürsorge für eine Fünfzehnjährige zu entziehen sein, damit die verhaltensauffällige Jugendliche im Kindesschutzverfahren ordnungsgemäß begutachtet werden kann. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Lüdinghausen.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Fünfzehnjährige wohnt mit ihren
Das Familiengericht hat den
Die gegen die familiengerichtliche Entscheidung gerichtete sofortige Beschwerde der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.10.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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Dokument-Nr. 17014
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